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Trauerrede sofort

Diashow für die Trauerfeier

Fotos sagen bei einer Trauerfeier oft mehr als jede Rede. Aus Ihren Fotos entsteht ein ruhiger Film mit Namen, Lebensdaten und Schlussbild, der auf jedem Fernseher und Beamer läuft.

Erinnerungen eintragen

89 € inklusive Umsatzsteuer, fertig in etwa 6 Stunden

Stiller See im Morgennebel mit einem alten Holzsteg, Schilf am Ufer und weichem Licht am Horizont.
Erste Seite einer Trauerrede für einen Vater: Name, Lebensdaten, Sprechdauer und der Anfang der Rede in großer SchriftGanze Musterrede ansehen (PDF, 3 Seiten, 40 KB)
So sieht Ihre Rede aus Vortragsfassung mit Pausenzeichen und Sprechdauer. Name und Lebensdaten erfunden. Ganze Musterrede ansehen PDF, 3 Seiten, 40 KB

So läuft es

  1. Angaben eintragenetwa 30 Minuten
  2. Prüfen und bezahlenetwa eine Minute
  3. Rede per E-Mailnach etwa einer Stunde

Festpreise von 39 € bis 129 € inklusive Umsatzsteuer. Alle Pakete im Vergleich

Was Sie bekommen

  • Die Fassung für Leinwand und Fernseher: MP4 in Full HD, 1920 × 1080 Pixel, mit Musik.
  • Dieselbe Fassung ohne Musik, falls die Trauerhalle ein eigenes Lied abspielt.
  • Eine kleinere Fassung fürs Handy, zum Weiterschicken an die Familie.
  • Ein Blatt für die Vorführung, das Sie dem Bestatter oder der Technik in der Halle geben können.

Am Anfang steht ein Titelbild mit Namen und Lebensdaten, auf Wunsch mit einem Satz, den Sie selbst wählen. Am Ende ein Schlussbild, etwa „Danke, dass du da warst“. Die Gestaltung ist ruhig: helle Schrift auf dunklem Grund oder dunkle Schrift auf warmem Weiß.

Die Musik

Wir verwenden nur Aufnahmen, bei denen Komposition und Aufnahme gemeinfrei sind. Zur Auswahl stehen ruhige Klavierstücke, darunter die erste Gymnopédie von Erik Satie, die Aria aus den Goldberg-Variationen von Johann Sebastian Bach, die Träumerei von Robert Schumann, der erste Satz der Mondscheinsonate von Beethoven und zwei Nocturnes von Frédéric Chopin. Die Quellen der Aufnahmen sind dokumentiert.

Warum nicht das Lieblingslied? Wer Musik mit Bildern verbindet, braucht das sogenannte Synchronisationsrecht. Das vergibt in der Regel nicht die GEMA, es liegt beim Musikverlag (Erklärung bei ripcue). Deshalb liefern wir immer auch die stumme Fassung. Ob und wie bei der Feier Musik gespielt wird, regelt meist der Bestatter.

Fotos hochladen

Sie wählen die Fotos im Formular aus, bis zu 60 Stück. Die Reihenfolge bestimmen Sie: so, wie Sie die Fotos ausgewählt haben, nach Dateinamen oder nach Aufnahmedatum. Bildunterschriften wie „Hochzeit 1962“ können Sie dazuschreiben.

Das Bestellformular wird geladen.

Rede und Video zusammen

Im Komplettpaket für 129 € bekommen Sie das Video und das ganze Textpaket: Rede, Nachruf, Traueranzeige, Danksagung, Ablaufplan und ein Liedblatt mit einem Ihrer Fotos auf der Titelseite. Beispiele für Reden finden Sie bei Oma, Opa und unter Trauerrede Beispiele. Für eine Feier ohne Kirche lesen Sie freie Trauerrede.

Alle Fotos und Videos löschen wir nach 30 Tagen. Speichern Sie die Dateien vorher.

Häufige Fragen

Wie viele Fotos brauche ich?

Mindestens 8, ideal sind 20 bis 60. Bei 40 Fotos wird der Film etwa vier Minuten lang. Sie können Fotos direkt vom Handy auswählen, auch eingescannte Bilder.

Kann ich das Lieblingslied verwenden?

Ein Lied aus dem Radio dürfen wir nicht in das Video einbauen, dafür bräuchte es eine Erlaubnis des Musikverlags. Sie bekommen aber immer eine Fassung ohne Musik. Dazu kann die Trauerhalle Ihr Lied abspielen.

Werden die Fotos mit KI verändert?

Nein. Die Fotos werden nur zugeschnitten, langsam bewegt und überblendet. Gesichter bleiben, wie sie sind. Die Fotos verarbeiten wir auf unserem eigenen Rechner, sie gehen an keinen KI-Dienst.

Wie schnell ist das Video fertig?

Wir sagen etwa sechs Stunden nach der Zahlung zu, oft geht es schneller. Bestellen Sie das Video deshalb möglichst einen Tag vor der Feier, damit Sie es vorher auf dem Gerät der Trauerhalle ausprobieren können.

Darf ich das Video auf Facebook oder einer Gedenkseite zeigen?

Dafür brauchen Sie die Zustimmung der lebenden Menschen, die auf den Fotos zu sehen sind (§ 22 KUG). Das Zeigen bei der Feier im Kreis der Trauergäste ist nach unserer Einschätzung davon nicht betroffen. Das ist keine Rechtsberatung.